PPWR – Lieferantenerklärung

Hiermit bestätigen wir, dass die Erstellung der Konformitätserklärungen unserer Verpackungen gemäß den Vorgaben der Verpackungsverordnung bis zum 12.08.2026 rechtskonform umgesetzt wird. Die vorgegebenen Grenzwerte für Schwermetalle und PFAS werden eingehalten. Wir versichern, dass die Konformitätserklärungen auf Anfrage kurzfristig zur Verfügung gestellt werden können. Auch alle weiteren verpackungsrechtlichen Verpflichtungen werden wir im Hinblick auf die von uns gelieferte Produktverpackung rechtzeitig und rechtskonform umsetzen.